Soweit Ihr Fahrzeug bei einer Kollision oder einer anderen schadensauslösenden Einwirkung beschädigt wurde, sind je nach Verschuldenssituation verschiedene Anspruchsgrundlagen relevant, welche nachfolgend näher dargestellt werden und inhaltlich abweichende Begutachtungen durch Ihren Sachverständigen erfordern.
Sind Sie in der unglücklichen Lage, einen Verkehrsunfall selbst oder teilweise verschuldet zu haben, besteht bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung Anspruch auf Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert -evtl. sogar auf den Neupreis- Ihres Fahrzeuges, falls Totalschaden eingetreten ist. Hier sind eine Vielzahl vertraglicher Bedingungen zu beachten, welche unter die Teilkaskoversicherung fallen. In der Teilkaskoversicherung sind weitere Risiken wie Brand, Entwendung, Tier- oder Wildschäden, Glasbruch , Hagelschäden u.a. versichert, welche ebenfalls hier erläutert werden. Bleibt die Schadensverursachung unter den Beteiligten strittig, kann im Rahmen einer Unfallanalyse der Sachverhalt geklärt werden
Mit unserer neuen Messstation vermessen wir ihr Fahrzeug nach dem neuesten Stand der Technik.
Das Messsystem der Firma Beissbarth verkürzt die Rüstzeiten zur Vermessung ganz erheblich und sorgt für noch mehr Effizienz.
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