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KFZ-SACHVERSTÄNDIGER KWIATKOWSKI

Qualität beginnt mit K

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KFZ Sachverständigenbüro Kwiatkowski

Thema4

EXPERTISE BEGINNT MIT K

Soweit Ihr Fahrzeug bei einer Kollision oder einer anderen schadensauslösenden Einwirkung beschädigt wurde, sind je nach Verschuldenssituation verschiedene Anspruchsgrundlagen relevant, welche nachfolgend näher dargestellt werden und inhaltlich abweichende Begutachtungen durch Ihren Sachverständigen erfordern.

Fremdverschulden

Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt, haben Sie Schadenersatzanprüche an den Fahrzeugführer bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges.

Im versicherungstechnischen Sprachgebrauch sind Sie dann Anspruchsteller, weil Sie als Geschädigter Ansprüche an den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung stellen.

Der Unfallverursacher bzw. der Halter des gegnerischen Fahrzeuges nimmt zur Befriedigung Ihrer Schadensersatzansprüche seine Versicherung in Anspruch und erscheint im Zuge der weiteren Schadensabwicklung als Versicherungsnehmer.
Soweit Ihr Fahrzeug durch das Verschulden des Unfallkontrahenten beschädigt wurde, haben Sie Anspruch auf Wiederherstellung, also Reparatur des Fahrzeuges bzw. den entsprechenden Wiederherstellungsaufwand oder im Totalschadensfall auf den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges.

Unter den vorstehend aufgezeigten Bedingungen haben Sie immer das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens zu beauftragen, um Ihre Schadensersatzansprüche zu belegen.

(Abgesehen von einem Bagatellschaden mit einem Reparaturaufwand von unter ca. 750.- Euro, wobei die Versicherung nicht unbedingt den SV bezahlt.)

Selbstverschulden

Sind Sie in der unglücklichen Lage, einen Verkehrsunfall selbst oder teilweise verschuldet zu haben, besteht bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung Anspruch auf Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert -evtl. sogar auf den Neupreis- Ihres Fahrzeuges, falls Totalschaden eingetreten ist. Hier sind eine Vielzahl vertraglicher Bedingungen zu beachten, welche unter die Teilkaskoversicherung fallen. In der Teilkaskoversicherung sind weitere Risiken wie Brand, Entwendung, Tier- oder Wildschäden, Glasbruch , Hagelschäden u.a. versichert, welche ebenfalls hier erläutert werden. Bleibt die Schadensverursachung unter den Beteiligten strittig, kann im Rahmen einer Unfallanalyse der Sachverhalt geklärt werden

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