Ein Unternehmer ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Bei Nichtbeachtung der Normen und Regeln kann der verantwortliche Arbeitgeber persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden.
Wir begehen Ihren Betrieb in regelmäßigen Abständen und erstellen für Sie eine Gefährdungsbeurteilung (gemäß §§5 und & ArbSchG).
Außerdem bieten wir die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter (gemäß §12 ArbSchG) an.
Ihre kontrollpflichtigen Einrichtungen wie beispielsweise Rolltore, Hebebühnen, Gabelstapler, Krane, Ladebordwände von LKW`s, sowie Leitern und Tritte können Sie ebenfalls (gemäß UVV) durch uns prüfen lassen.
Motivierte, leistungsfähige und gesunde Mitarbeiter sind die Basis Ihres wirtschaftlichen Erfolgs. Unfälle und Gesundheitsgefahren durch die Arbeitsplatzsituation schaden dem Unternehmensimage und verursachen betriebliche Mehrkosten.
„*“ zeigt erforderliche Felder an